Risikoabschätzung

Die Risikoabschätzung dient der Ursachenermittlung von Verkeimungen im Trinkwasser z.B. durch Legionellen.

Die Risikoabschätzung in Trinkwassersystemen

Wird bei der routinemäßigen Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE überschritten, ist der Betreiber verpflichtet Maßnahmen zur Ursachenermittlung zu ergreifen bzw. ergreifen zu lassen. Im §51 der Trinkwasserverordnung wird im Rahmen der Ursachenermittlung die Risikoabschätzung gefordert. Bis zum Jahr 2023 wurde diese technische Datenaufnahme als Gefährdungsanalyse bezeichnet (§16 Abs 7). Die Risikoabschätzung dient der Ursachenermittlung bei Verkeimungen im Trinkwassersystem. Im Zuge einer technischen Datenaufnahme sollen bautechnische als auch betriebstechnische Mängel ermittelt werden, die zu einer Verkeimung z.B. durch Legionellen geführt haben.

Ursachenanalyse - Mängel erkennen

Gutachter Trinkwasser

Datenaufnahme

Bei der Begehung des Objekts werden alle relevanten Daten erfasst. Unser Fokus liegt hier insbesondere auf hygiene-relevante Mängel, die als Ursache einer Verkeimung herangezogen werden können.

Fotodokumentation

Die ermittelten Mängel werden mittels Fotodokumentation und Erläuterungen zur Ist- und Soll- Situation dargestellt, um die Lesbarkeit des Berichts der Risikoabschätzung für Sie so optimal wie möglich zu gestallten.

Berichtserstellung

Als Ergebnis der Risikoabschätzung erhalten Sie den strukturierten Bericht als PDF-Dokument. Die Informationen und Maßnahmenempfehlungen werden Ihnen hier übersichtlich dargestellt.

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Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

02383 – 919150 oder 017641690304

info@risikoabschätzung-nrw.de

Professionelle Risikoabschätzung

Bei der Datenaufnahme wird das Trinkwassersystem von der Hauseinspeisung bis zur letzten Entnahmestelle berücksichtigt. Hierbei wird geprüft, ob die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die Basis hierzu sind die einschlägigen Regelwerke und Gesetzesvorlagen ( z.B. DIN 1988, DIN 1717 , DIN EN 806 sowie DVGW W551). Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind. (Quelle: Umweltbundesamt – Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse – aktuellste Fassung).

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Einsatzgebiete und Tätigkeitsbereiche

WEG
WEG Verwaltungen
Kranken- und Pflegeheime
Kindergärten
Industrie
Hotels
Gewerbe
Einzelhandel
Wohnungswirtschaft

Technische Mängel

Die häufigste Ursache von Legionellenproblemen

Legionellen sind im Wasser natürlich vorkommende Lebewesen. Finden Sie ein System mit wachstumsfördernden Bedingungen vor, dann siedeln Sie sich an und vermehren sich. Das Trinkwassersystem muss fachgerecht ausgelegt und ausgeführt sein, sodass ein  Risiko einer Legionellenkontamination so gering wie möglich ist. Unsere Risikoabschätzung deckt Mängel im System auf und gibt Ihnen priorisiert Maßnahmen zur Umsetzung vor. 

Nutzen Sie unsere Expertise !

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